Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. In dieser Zeit besteht ein verschärftes Sanktionenregime. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben.
AUF WAS MÜSSEN NEULENKER ACHTEN?
Hier ein paar wichtige Details: